zum Facharzt für Innere Medizin Volle Weiterbildung zum Facharzt für Gastroenterologie Ggf. 18 Monate Weiterbildung für Geriatrie Vergütung nach der Anlage 30 zu den AVR (TV-Ärzte/VKA) Teilnahme
für Innere Medizin Volle Weiterbildung zum Facharzt für Gastroenterologie Ggf. 18 Monate Weiterbildung für Geriatrie Vergütung nach der Anlage 30 zu den AVR (TV-Ärzte/VKA) Teilnahme an den innerbetrieblichen
Weiterbildungsermächtigung zum Facharzt für Innere Medizin Volle Weiterbildungsermächtigung Gastroenterologie Vergütung nach der Anlage 30 zu den AVR (TV-Ärzte/VKA) Regelmäßige innerbetriebliche und externe
Weiterbildungsermächtigung zum Facharzt für Innere Medizin Volle Weiterbildungsermächtigung Gastroenterologie Vergütung nach der Anlage 30 zu den AVR (TV-Ärzte/VKA) Regelmäßige innerbetriebliche und externe
für Kardiologie Vergütung nach der Anlage 30 zu den AVR (TV-Ärzte/VKA) Regelmäßige innerbetriebliche und externe Fortbildungsmöglichkeiten Zusätzliche Altersversorgung bei der kirchlichen Zusatzversorgungskasse
für Kardiologie Vergütung nach der Anlage 30 zu den AVR (TV-Ärzte/VKA) Regelmäßige innerbetriebliche und externe Fortbildungsmöglichkeiten Zusätzliche Altersversorgung bei der kirchlichen Zusatzversorgungskasse
nach der Anlage 30 zu den AVR (TV-Ärzte/VKA) Regelmäßige innerbetriebliche und externe Fortbildungsmöglichkeiten Zusätzliche Altersversorgung bei der kirchlichen Zusatzversorgungskasse (KZVK) Freundliches
nach der Anlage 30 zu den AVR (TV-Ärzte/VKA) Regelmäßige innerbetriebliche und externe Fortbildungsmöglichkeiten Zusätzliche Altersversorgung bei der kirchlichen Zusatzversorgungskasse (KZVK) Freundliches
für Kardiologie 1 Jahr für Innere Medizin auch in der Geriatrie Vergütung nach der Anlage 30 zu den AVR (TV-Ärzte/VKA) Regelmäßige innerbetriebliche und externe Fortbildungsmöglichkeiten Zusätzliche
für Kardiologie 1 Jahr für Innere Medizin auch in der Geriatrie Vergütung nach der Anlage 30 zu den AVR (TV-Ärzte/VKA) Regelmäßige innerbetriebliche und externe Fortbildungsmöglichkeiten Zusätzliche
Vergütung nach der Anlage 30 zu den AVR (TV-Ärzte/VKA) Regelmäßige innerbetriebliche und externe Fortbildungsmöglichkeiten Zusätzliche Altersversorgung bei der kirchlichen Zusatzversorgungskasse (KZVK
Vergütung nach der Anlage 30 zu den AVR (TV-Ärzte/VKA) Regelmäßige innerbetriebliche und externe Fortbildungsmöglichkeiten Zusätzliche Altersversorgung bei der kirchlichen Zusatzversorgungskasse (KZVK